Mitgliedschaft

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Verein. Anbei ein Auszug aus unserer Satzung zum Thema „Mitgliedschaft“:

1. Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden. Sie gelten nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten als stimmberechtigte, ordentliche Mitglieder.

2. Es muss eine schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand gerichtet werden, über die Aufnahme im Verein entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller Gründe mitzuteilen.

3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Ein Mitglied kann bei vereinsschädigendem Verhalten, im Besonderen bei grobem Verstoß gegen die Vereinssatzung oder Vereinsbeschlüsse, ferner bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins oder bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages (mehr als 6 Monate im Verzug) vom Vorstand ausgeschlossen werden.

4. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge bzw. gegenüber dem Vereinsvermögen.

5. Die Höhe des zu entrichtenden Mitgliedsbeitrages wird mit Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt. Hierzu ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.

6. Der Mitgliedsbeitrag ist erstmalig 30 Tage nach Antragstellung fällig, in den Folgejahren dann immer zum 31.03. des Jahres.

Mitgliedschaftsantrag

Mitgliedschaftsantrag bei Interesse bitte unten herunterladen und ausgefüllt an die angegebene Adresse per Post schicken.